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Seenotfall
Notsignale dürfen gegeben werden, wenn Gefahr für Leib oder Leben der Besatzung und daher die Notwendigkeit zur Hilfe besteht.
Seenotsignale dürfen nur im Seenotfall gegeben werden, da bei ihrer Anwendung der gesamte Seenotdienst an der Küste alarmiert wird.
Folgende Notsignale können gegeben werden:

Knallsignale in Zwischenräumen von 1 Minute
Dauerton eines Nebensignalgerätes
Raketen oder Leuchtkugeln mit roten Sternen oder rote Handfackeln
SOS durch Telegrafiefunk, Licht- oder Schallsignale
Mayday durch Sprechfunk
Flaggensignal NC
Ball über oder unter Flagge
Flammensignal
Orangefarbenes Rauchsignal
Langsames Heben und Senken der seitlich ausgestreckten Arme
Seewasserfärber

   

 
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