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Beleuchtung von Kleinfahrzeugen
Kleinfahrzeuge sollen wenn möglich achtern ein weißes Licht mit einem Abstrahlwinkel von 135° haben, zum Bug hin ein weißes Licht mit einem Abstrahlwinkel von 225° (Toplicht) so das diese beiden Leuchten gemeinsam 360° abdecken. Zusätzlich soll Steuerbord eine Positionslaterne in grüner Farbe mit einem Abstrahlwinkel von 112,5° und Backbord eine Positionslaterne in roter Farbe mit einem Abstrahlwinkel von 112,5° geführt werden.Das Topplicht soll in gleicher Höhe wie die Seitenlichter jedoch mindestens 1m davor geführt werden.
Die beiden Positionslaternen können auch gemeinsam als Zweifarbenlaterne geführt werden. Dann soll das Topplicht min. 1m höher als die Positionslichter angebracht sein.
Mindestens muß eine Zweifarbenlaterne geführt werden in Verbindung mit einer weißen 360° Rundumleuchte. Die Rundumleuchte soll min. 1m höher als die Positionslichter angebracht sein.
Kleinfahrzeuge unter Segeln
führen als Beleuchtung:
1. Ein weißes Rundumlicht. Bei Annäherung eines anderen Fahrzeuges ist ein zweites Licht zu zeigen
2. Seitenlichter am oder nah am Bug und ein Hecklicht
3. Dreifarbenlaterne

Schwimmendes Gerät
bzw. festgefahrenes, gesunkenes Fahrzeug
Sie können an allen Seiten und bei allen Zeichen passiert werden.

Ausnahme: Ausschließlich ROT (Lampe, Tafel)
oder ROT-WEISS-ROT (Tafel)
Auf dieser Seite darf nicht passiert werden.

 
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