Beleuchtung von Kleinfahrzeugen
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Kleinfahrzeuge sollen wenn möglich achtern ein weißes Licht mit
einem Abstrahlwinkel von 135° haben, zum Bug hin ein weißes Licht mit einem
Abstrahlwinkel von 225° (Toplicht) so das diese beiden Leuchten gemeinsam 360° abdecken.
Zusätzlich soll Steuerbord eine Positionslaterne in grüner Farbe mit einem
Abstrahlwinkel von 112,5° und Backbord eine Positionslaterne in roter Farbe mit einem
Abstrahlwinkel von 112,5° geführt werden.Das Topplicht soll in gleicher Höhe wie die
Seitenlichter jedoch mindestens 1m davor geführt werden.
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Die beiden Positionslaternen können auch gemeinsam als Zweifarbenlaterne
geführt werden. Dann soll das Topplicht min. 1m höher als die Positionslichter angebracht sein.
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Mindestens muß eine Zweifarbenlaterne geführt werden in Verbindung mit einer weißen
360° Rundumleuchte. Die Rundumleuchte soll min. 1m höher als die Positionslichter angebracht sein.
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Kleinfahrzeuge unter Segeln
führen als Beleuchtung:
1. Ein weißes Rundumlicht. Bei Annäherung eines anderen Fahrzeuges ist ein zweites Licht zu zeigen
2. Seitenlichter am oder nah am Bug und ein Hecklicht
3. Dreifarbenlaterne
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Schwimmendes Gerät
bzw. festgefahrenes, gesunkenes Fahrzeug
Sie können an allen Seiten und bei allen Zeichen passiert werden.
Ausnahme: Ausschließlich ROT
(Lampe, Tafel)
oder ROT-WEISS-ROT (Tafel)
Auf dieser Seite darf nicht passiert werden.
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