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Positionslaternen
Wie Kraftfahrzeuge mit bestimmten Leuchten wie Abblendlicht und Scheinwerfer ausgerüstet sein müssen, gibt es ebenfalls genaue Vorschriften welche Lichttechnischen Einrichtungen an welchen Schiffen geführt werden müssen. Diese Lampen auf Schiffen heissen Positionslaternen.
Positionslaternen sind alle Laternen die durch die Seeschiffahrtsstraßenordnung oder den Kollisionsverhütungsregeln zur Lichterführung vorgeschrieben sind. Sie müssen immer an Bord vorhanden sein und müssen nachts bzw. bei verminderter Sicht fest installiert sein. Auf deutschen Schiffen müssen sie vom Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie (BSH) zugelassen sein. (früher DHI Deutsches Hydrografisches Institut)
Nur solche Laternen, deren Baumuster vom BSH (Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrografie) zur Verwendung auf der Hohen See oder auf Seeschiffahrtsstraßen zugelassen sind dürfen als Positionslaternen verwendet werden.
Es sind Laternen, die zur Lichterführung nach den KVR und der SeeSchStr0 verwendet werden müssen.
Die KVR die Schiffahrtsordnung Emsmündung und die SeeSchStr0 regeln die Ausrüstung, Anordnung und Anbringung der Positionslaternen auf Fahrzeugen.
Positionslaternen an Bord müssen ständig und gebrauchsfertig mitgeführt werden.
Von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang sowie bei verminderter Sicht müssen die Lichter von Fahrzeugen geführt oder gezeigt werden.
Die Lichterführung zeigt die Fahrtrichtung und Lage eines Fahrzeuges an.
Laternen, Leuchten und Scheinwerfer dürfen nicht blenden und dadurch die Schiffahrt gefährden oder behindern und sie dürfen nicht mit anderen Lichtsignalen zu verwechseln sein.
Backbord Seitenlicht
Strahlt rot in einem Winkel von 112,5° ab.
Von Rechtvorraus bis etwas achterlicher als Backbord querab.
Steuerbord Seitenlicht
Strahlt grün in einem Winkel von 112,5° ab.
Von Rechtvorraus bis etwas achterlicher als Steuerbord querab.
Zweifarbenlaterne
Kombiniert das Backbord Seitenlicht mit dem Steuerbord
Seitenlicht. Strahlt insgesamt in einem Winkel von 225° ab.
112,5° davon Backbord rot und 112,5° Steuerbord grün.
Dreifarbenlaterne
Kombiniert die Zweifarbenlaterne mit dem Hecklicht.
Strahlt insgesamt in einem Winkel von 360° ab.
112,5° davon Backbord rot, 112,5° Steuerbord grün
und 135° nach achtern weiß.

(Zweite Leuchte: Kombileuchte in Verbindung
mit weissem Rundumlicht)

Topplicht
Strahlt weiß in einem Winkel von 225° nach rechtvorraus ab.
Hecklicht
Strahlt weiß in einem Winkel von 135° nach achtern ab.
Rundumlicht
Strahlt weiß in einem Winkel von 360° ab.
mit bestem Dank für die Fotos an Hella-Marine: http://www.hellamarine.com

 
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