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Positionslaternen
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Wie Kraftfahrzeuge mit bestimmten Leuchten wie Abblendlicht
und Scheinwerfer ausgerüstet sein müssen, gibt es ebenfalls genaue
Vorschriften welche Lichttechnischen Einrichtungen an welchen Schiffen
geführt werden müssen. Diese Lampen auf Schiffen heissen
Positionslaternen.
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Positionslaternen sind alle Laternen
die durch die Seeschiffahrtsstraßenordnung oder den
Kollisionsverhütungsregeln zur Lichterführung vorgeschrieben sind.
Sie müssen immer an Bord vorhanden sein und müssen nachts bzw.
bei verminderter Sicht fest installiert sein. Auf deutschen Schiffen müssen
sie vom Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie (BSH) zugelassen
sein. (früher DHI Deutsches Hydrografisches Institut)
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Nur solche Laternen, deren Baumuster vom BSH
(Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrografie) zur Verwendung auf der
Hohen See oder auf Seeschiffahrtsstraßen zugelassen sind dürfen
als Positionslaternen verwendet werden.
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Es sind Laternen, die zur Lichterführung
nach den KVR und der SeeSchStr0 verwendet werden müssen.
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Die KVR die Schiffahrtsordnung Emsmündung und die SeeSchStr0 regeln die
Ausrüstung, Anordnung und Anbringung der Positionslaternen auf
Fahrzeugen.
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Positionslaternen an Bord müssen ständig
und gebrauchsfertig mitgeführt werden.
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Von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang sowie bei
verminderter Sicht müssen die Lichter von Fahrzeugen geführt oder gezeigt
werden.
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Die Lichterführung zeigt die Fahrtrichtung und Lage
eines Fahrzeuges an.
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Laternen, Leuchten und Scheinwerfer dürfen nicht blenden
und dadurch die Schiffahrt gefährden oder behindern und sie dürfen nicht mit anderen
Lichtsignalen zu verwechseln sein.
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