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Führerscheine

Die Wasserschutzpolizei kontrolliert in deutschen Gewässern hauptsächlich die vorgeschriebenen amtlichen Sportbootührerscheine die beim Führen von Wasserfahrzeugen mit Motoren von mehr als 5PS vorgeschrieben sind. Die sonstigen Führerscheine sind für die WSP nur von nebensächlicher Bedeutung.

Versicherungen und Gerichte messen den anderen Führerscheinen jedoch eine sehr hohe Bedeutung zu. Bei einem Unfall muß der Fahrzeugführer nachweisen, das er geeignet war das entsprechende Fahrzeug in der entsprechenden Situation zu führen. Ohne diesem Nachweis nimmt das Gericht und auch die Versicherung an, daß der Fahrzeugführer fahrlässig oder grob fahrlässig gehandelt hat.

Die entsprechenden Führerscheine sind immer der optimale Nachweis der entsprechenden Kenntnisse.

Wollen Sie Wasserfahrzeuge auf der hohen See führen, so sollten Sie die entsprechenden Führerscheine erwerben. Nur dann können Sie davon ausgehen den Herausforderungen der Schiffsführung gewachsen zu sein.

Auch die Verbände verlangen bei Teilnahme an Regatten den Nachweis der entsprechenden Führerscheine.

 

sbf_binnenGrundschein für das Binnenrevier (amtlich)

Der Sportbootführerschein Binnen ist, gemäß der Sportbootführerscheinverordnung Binnen, amtlich vorgeschrieben auf allen Binnenschiffahrtsstraßen innerhalb der Binnenschiffahrtsstraßenordnung (Lahn, Neckar, Main sowie Binnenbereiche Elbe, Weser, Kanäle usw.) und den Schiffahrtspolizeiverordnungen für Rhein, Mosel und Donau. Er ist vorgeschrieben für alle Führer von Sportbooten (Segel oder Motor) mit einer Länge von weniger als 15m, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) ausgestattet sind.

Voraussetzungen: Mindestalter 16 Jahre, Person muß geeignet sein (körperlich, geistig), ausreichendes Sehvermögen (evtl. mit Brille), Farbunterscheidungsvermögen, Vorlage eines Kfz-Führerscheines oder Führungszeugnisses, Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten für Minderjährige.

Prüfung: Die Prüfung zum Erwerb des Sportbootführerscheines Binnen wird durch die Prüfungskommissionen des DMYV und des DSV abgenommen.

 

 

sbf_seeGrundschein für die Küste (amtlich)

Der Sportbootführerschein-See ist durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, gemäß der Sportbootführerscheinverordnung-See, für das Befahren der Seeschiffahrtsstraßen der Bundesrepublik Deutschland mit einem Sportboot mit Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) amtlich vorgeschrieben. Es gibt keine Begrenzung hinsichtlich Länge und Leistung. Das Sportboot darf nicht gewerblich, sondern nur zu Sport- oder Erholungszwecken genutzt werden.

Voraussetzungen: Mindestalter 16 Jahre, die Person muß geeignet sein (körperlich, geistig), muß ausreichendes Sehvermögen (evtl. mit Brille) und Farbunterscheidungsvermögen haben. Vorlage eines Kfz-Führerscheines oder Führungszeugnisses, Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten für Minderjährige.

Prüfung: Die Prüfung zum Erwerb des Sportbootführerscheines See wird durch die Prüfungskommissionen des DMYV und des DSV abgenommen.

 

bodenseeSonderregelung Bodensee (amtlich)

Auf dem Bodensee und dem Rhein zwischen Stein a. Rhein und der Straßenbrücke Schaffhausen ist gemäß der Bodenseeschiffahrtsordnung das Bodenseeschifferpatent abzuzlegen. (Achtung: Für die Strecke zwischen Stein a. Rh. und Schaffhausen ist eine zusätzliche Sonderprüfung notwendig.)

Kategorie A: Für alle Wasserfahrzeuge die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 4,41 kW (6 PS) ausgestattet sind.

Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre; Person muß geeignet sein (körperlich, geistig), ausreichendes Sehvermögen (evtl. mit Brille); Farbunterscheidungsvermögen; Vorlage eines Kfz-Führerscheines oder Führungszeugnisses.

Kategorie D: Für alle Wasserfahrzeuge mit Segeln von mehr als 12 qm Segelfläche.

Voraussetzungen: Mindestalter 16 Jahre; Person muß geeignet sein (körperlich, geistig), ausreichendes Sehvermögen (evtl. mit Brille); Farbunterscheidungsvermögen; Vorlage eines Kfz-Führerscheines oder Führungszeugnisses.

Für alle Führer von Segelfahrzeugen mit Motor über 4,41 kW (6 PS), ist der Erwerb der Kategorie A und D erforderlich.

Prüfung: Die Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen der Landratsämter Bodenseekreis, Lindau und Konstanz abgenommen.

Urlaubs-Schifferpatent

Einmal im Jahr kann ein auf vier zusammenhängende Wochen befristetes "Urlaubs-Schifferpatent" für den Bodensee beantragt werden.

Voraussetzungen: Gültiger deutscher Sportbootführerschein Binnen

Prüfung: Die Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen der Landratsämter Bodenseekreis, Lindau und Konstanz abgenommen.

 

Sportschifferpatent für den Rhein

Für die Fahrt auf dem Rhein ist für Fahrzeuge mit einer Länge von 15m oder mehr zumindestens ein Rheinpatent erforderlich.

 

Sportschifferzeugnis

Auf allen Binnenschiffahrtsstraßen außer dem Rhein wird für das Führen eines Fahrzeuges mit einer Länge von 15m oder mehr zumindestens ein Sportschifferzeugnis benötigt.

 

Sonderregelung Berlin

Auf einigen wenigen Binnenschiffahrtsstraßen Berlins ist der Sportbootführerschein BINNEN für alle Wasserfahrzeuge mit Antriebsmaschine amtlich vorgeschrieben. Weitere Sonderregelungen sind für Sportboote unter Segel zu beachten.

 

Charterbescheinigung

Seit einigen Jahren gibt es, aber nur auf speziell ausgewiesenen Wasserflächen, die Möglichkeit für Wassersporttouristen, die ein Boot chartern, die Möglichkeit dieses Fahrzeug auch ohne amtlichen Sportbootführerschein zu führen.

Beschränkung: Boot darf max. 15m lang sein, darf max. 12km/h schnell sein und max. 12 Personen dürfen an Bord sein. Weitere Beschränkungen können sein das nicht bei Nacht gefahren werden darf, nicht bei schlechtem Wetter oder ähnliches.

Vorraussetzung: Mindestens 3 stündige Einweisung durch den Vermieter.

 

sksSportküstenschifferschein

bis zu 12 Seemeilen

Gemäß der Sportseeschifferscheinverordnung ist dieser amtliche, freiwillige Führerschein für Führer von Yachten und Traditionsschiffen im Küstengewässer bis zu 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste empfohlen. Er wird als amtlicher Befähigungsnachweis für Segelyachten (Segel und Antriebsmaschine) und für Motoryachten (nur Antriebsmaschine) angeboten.

Voraussetzungen: Mindestalter 16 Jahre, Sportbootführerschein See, Seemeilennachweis über 300 Seemeilen nach Antriebsart.

Prüfung: Prüfungen werden von Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) und des Deutschen Seglerverbandes (DSV) abgenommen.

 

sssSportseeschifferschein

bis zu 30 Seemeilen

Gemäß der Sportseeschifferscheinverordnung ist der Sportseeschifferschein der empfohlene, freiwillige, amtliche Führerschein für Führer von Yachten und Traditionsschiffen in küstennahen Seegewässer bis zu 30 Seemeilen Abstand von der Festlandküste, sowie die Seengebiete der Ost- und Nordsee, des Kanals, des Bristolkanals, der Irischen und Schottischen See, des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres.

Voraussetzungen: Sportbootführerschein See, Seemeilennachweis über 1000 Seemeilen nach Antriebsart.
oder Sportküstenschifferschein oder BR-Schein des DSV, Seemeilennachweis über zusätzliche 700 Seemeilen.

Prüfung: Prüfungen werden von Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) und des Deutschen Seglerverbandes (DSV) abgenommen.

 

shsSporthochseeschifferschein

für die hohe See

Gemäß der Sportseeschifferscheinverordnung ist der Sporthochseeschifferschein der empfohlene, freiwillige, amtliche Führerschein in der weltweiten Fahrt. Die weltweite Fahrt umfaßt alle Meere.

Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre, Sportseeschifferschein oder BK-Schein des DSV, Seemeilennachweis über zusätzliche 1000 Seemeilen.

Prüfung: Prüfungen werden von Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) und des Deutschen Seglerverbandes (DSV) abgenommen.

 

Verbandsinterne Scheine des DSV

Freiwillige Scheine des DSV

Viele Vercharterer verlangen diese Scheine, weil sie eine segelspezifiesche Ausbildung einschließen.

Wer an Verbandsregatten des DSV teilnehmen will, braucht den entsprechenden Schein für das jeweilige Fahrtgebiet. 

Der Jüngstensegelschein

Der Segelgrundschein
Voraussetzung ist die Teilnahme an einem mindestens einwöchigen Grundlehrgang. Mindestalter 12 Jahre.

Der Führerschein für Binnenfahrt (A)
Gilt für alle Binnengewässer. Mindestalter 14 Jahre

Der Führerschein für Revierfahrt (R)
Für Gewässer, die auf Sicht befahren werden können. Mindestalter 14 Jahre.

Der Führerschein für Küstenfahrt (BR)
Für Küstengewässer im 12-sm-Bereich. Voraussetzung 300 gesegelte Seemeilen auf Küstengewässern. Mindestalter 16 Jahre.

Der Führerschein für Große Küstenfahrt (BK)
Für Küstengewässer im 30-sm-Bereich: gesamte Ostsee, Teile der Nordsee, Mittelmeer. Voraussetzung: 12 Monate BR-Schein und zusätzlich 1000 Seemeilen auf See. Mindestalter 18 Jahre.

Der Führerschein Seefahrt (C)
Geltungsbereich: Weltweit alle Meere, Voraussetzung mindestens 12 Monate BK-Schein und zusätzlich 2000 sm auf See. Mindestalter 18 Jahre.

Der Motorbootführerschein C (Seefahrt)
Für die offene See außerhalb der Küstengewässer. Voraussetzung: Sportbootführerschein See. Mindestalter 18 Jahre.

 

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